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13. Nachsorgekongress
28. Februar und 1. März 2019
Bundesteilhabegesetz-Umsetzung: Impulse aus dem Labyrinth?
marinaforum, Johanna-Dachs-Str. 46, 93055 Regensburg

Mit Unterstützung durch den Verein zweitesLEBEN e.V. wird der kommende Nachsorgekongress am 28. Februar und 1. März 2019 im marinaforum Regensburg stattfinden.

Die Anmeldefrist hat begonnen. Bitte melden Sie sich ab sofort zur Teilnahme an.

In zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Menschen und Leistungserbringern wurde kommuniziert, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gerade für den Personenkreis der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen noch sehr verworren ist. Das umfangreiche und vielfältige, zugleich aber undurchschaubare Angebot des BTHG scheint für viele einem Labyrinth zu gleichen. Auswege sind nicht leicht zu finden.

Auf dem 13. Nachsorgekongress wollen wir deshalb bereits angedachte Auswege vorstellen, aber auch gemeinsam mit Ihnen neue Impulse aus diesem Labyrinth erarbeiten.

Eine wichtige Neuregelung des BTHG, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist die Förderung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB). Grenzen und Möglichkeiten der unabhängigen Teilhabeberatung, Qualität und Standards der angebotenen Beratung, rechtliche Einschränkungen, das spezielle Kompetenzprofil von MeH-Beratenden sowie die vorhandene Expertise für Erwachsene und Kinder mit erworbenen Hirnschädigungen im EUTB-Beratungsangebot sollen deshalb beleuchtet werden.

In interaktiven Workshops werden vor dem Hintergrund der Neuregelung des BTHG das Entlassmanagement, die Eingliederungshilfe sowie Teilhabekonferenzen thematisiert. Für eine begrenzte Teilnehmerzahl bieten wir zusätzlich eine Führung durch das Neurologische Nachsorgezentrum (NNZ) – Haus zweitesLEBEN – an, eines der Leuchtturmprojekte der deutschen Neuro-Versorgungslandschaft.

Das Programm ist hier nachzulesen und bitte melden Sie sich hier an.

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